Allgemeines
Es benötigen alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen ein Schutzkonzept. Darin muss eine Person definiert sein, welche die Verantwortung für dessen Umsetzung übernimmt und allenfalls Kontakt zu den Behörden aufnimmt. Zudem müssen darin die geltenden Hygienemassnahmen, die Umsetzung der Maskenpflicht und der Abstandregelungen sowie allenfalls weitere Sicherheitsmassnahmen (bspw. Kontaktdatenerhebung) definiert werden. Weitere Informationen zu den Schutzkonzepten findet ihr hier.
Wer Symptome hat oder in Quarantäne ist, darf nicht zum Repair Café kommen. Dies gilt sowohl für Reparierende als auch Besuchende. Auch wenn es die einzige Reparateurin trifft, die kommen konnte, ist es besser, das Repair Café abzusagen als neue Ansteckungen auszulösen. Risikogruppen müssen speziell geschützt werden. Auch das gilt für Reparierende wie auch Besuchende.
Die Repair-Cafés fallen in den Bereich "Veranstaltungen", daher gilt im Innenbereich die Zertifikatspflicht und 2G-Regel. Wenn sich Besuchende ausschliesslich draussen aufhalten, dann braucht es kein Covid-Zertifikat, wenn weniger als 300 Personen anwesend sind.
Die Reparaturprofis werden als Mitarbeitende angeschaut und fallen dementsprechend nicht unter die Zertifikatspflicht.
Die spezifischen Vorgaben für Veranstaltungen findet ihr hier: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2021/379/de
Findet das Repair-Café drinnen statt, so ist ein Covid-Zertifikat nötig. Weil die Repair Cafés an vielen unterschiedlichen Orten durchgeführt werden, kontaktiert bei Unklarheiten bitte unbedingt die kantonalen Behörden.
Kantonale Richtlinien
In manchen Kantonen gelten strengere Massnahmen für öffentliche Veranstaltungen als auf Bundesebene. Die Regelungen der Kantone können hier abgerufen werden. Erkundigt euch vor dem Durchführen auf der Website der kantonalen Behörden und setzt deren Richtlinien bezüglich maximaler Teilnehmerzahl, Vorweisen eines Schutzkonzeptes und Erfassen der Kontaktdaten um.
Maskenpflicht & Abstandregelungen
Als öffentlich zugängliche Innenräume gelten auch für die Repair Cafés eine allgemeine Maskenpflicht. Kinder bis 12 Jahre sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Drinnen gilt die 2G Zertifikatspflicht. Das heisst nur genesene oder geimpfte Personen dürfen die Veranstaltung besuchen.
Trotz Masken sollten auch weiterhin die Abstandsregel von 1.5 Metern gewahrt werden. Dies auch z.B. bei den Toiletten oder dem Anstehen. Dabei sollte es keine Durchmischung der verschiedenen Besuchergruppen geben. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das zu garantieren: beispielsweise durch Markierungen am Boden, durch eine Terminvergabe im Vorfeld oder durch ein Schaltersystem.
Hygienemassnahmen
Die Hygienemassnahmen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) müssen jederzeit eingehalten werden. Dazu gehört idealerweise eine Möglichkeit zur Handdesinfektion am Ein- und Ausgang. Eine Möglichkeit, dass sich Reparateure und Reparateurinnen regelmässig die Hände mit Seife waschen können, ist ebenfalls sehr sinnvoll.
Reparateurinnen und Reparateure desinfizieren zwingend vor und nach jeder Reparatur die Hände und den zu reparierenden Gegenstand.
Es ist auch ratsam, die Kontaktdaten der besuchenden Personen zu erheben.
Eine weitere Massnahme ist regelmässiges Lüften der Räumlichkeiten, damit es einen Luftaustausch gibt.
Werkzeuge sollten möglichst nicht untereinander geteilt werden. Wenn das unumgänglich ist, müssen sie desinfiziert werden, bevor jemand anders es übernimmt.
Kulinarisches
Kaffee und Kuchen gehören zwar zu einem Repair Café, sollten aber zurzeit nicht angeboten werden. Der Aufwand für die Sicherheitsmassnahmen ist zurzeit noch zu gross.
Wir hoffen, dass bald wieder viele Repair Cafés ihre Türen öffnen können, ohne dass von den Reparaturveranstaltungen eine Ansteckungsgefahr ausgeht. Viel Erfolg und bleibt gesund!
Stand: 25.01.2022